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LDO: 2030.3-K Dienstordnung für Lehrkräfte an …

3 Soweit im Dienst der Kirchen oder kirchlichen Genossenschaften stehende Lehrkräfte für Religion mit der vollen Unterrichtspflichtzeit eingesetzt sind, ... 2 Die Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes) und das Verbot politischer und kommerzieller Werbung (Art. 84 BayEUG) bleiben unberührt. § 18. Wohnsitz.

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