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Kommentierung zu § 1004 BGB –Beseitigungs- und ...

2019-6-25 · 1Die Vorschrift schützt das Recht des Eigentümers einer Sache, mit dieser nach freiem Belieben zu verfahren und Dritten von der Einwirkung auszuschließen § 903 BGB.. 2Insbesondere bei Grundstücken, deren Lage unveränderlich ist, kann die Beschattung durch Nachbarbauten, Geruchsbelästigung oder Lärmbelastung eine deutliche Wertminderung bedeuten, die der Entziehung …

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