Einleitung zum Markenrecht - IT-Recht für die Praxis ...
Im Rahmen der Anmeldung sind die Waren- und Dienstleistungsklassen zu benennen, in welchen die Marke eingetragen wird. Für den Bereich der Informationstechnologien kämen beispielsweise die Klassen 9 (Datenverarbeitungsgeräte, Computer), 38 (Telekommunikation) und 42 (Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software) in Betracht.