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Abgrenzung zwischen selbständigen Handelsvertreter …

Gemäß § 86 Abs. 1 und Abs. 3 HGB hat der Handelsvertreter die Interessen des Unternehmers wahrzunehmen und seine Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuüben. Insoweit ist unbestritten, dass Weisungen des Unternehmers für den Handelsvertreter verbindlich sind, weil dieser in den Vertrieb des Unternehmers eingebunden wird.

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